Aktiensplit / Bonusaktien bei Air Liquide ?
Ausnahmsweise keine Frage sondern eine lobende Rückmeldung unseres Lesers auf unsere Beantwortung seiner Frage: “Meine Freude über den Aktiensplit /Bonusaktien Air Liquide verflog, als ich einen Steuerabzug von 25% des Neuaktienwertes auf dem Verrechnungskonto bemerkte. Als langjähriger Stuttgarter Aktienbrief-Leser war ich erfahren und machte meinen Einspruch per Email geltend. Laut meiner Depotbank sei der Steuerabzug aber rechtens wurde mir darauf bescheinigt. Nach einem kurzen Telefonat mit ihrem Kundenservice (Schmitt, Behlau, Seibt 0711 – 61414 -111) und dem gegebenen Hinweis auf ein Urteil der Bundesfinanzhofes war der Steuerabzug innerhalb von 3 Stunden auf mein Konto zurück gebucht. Danke an den Kundenservice des Stuttgarter Aktienbriefes. Das nenne ich effektive Kundenbetreuung… Ludwig z., Nähe München.
Antwort: Vielen Dank! Wir freuen uns sehr, wenn wir helfen können. Viele unserer Leser berichten, dass Ihnen die Steuer nach Abzug wieder gutgeschrieben wurde. Leider sind nicht alle Banken einsichtig. Viele Finanzinstitute berufen sich darauf, dass sich das Schreiben vom Bundesfinanzministerium (siehe unsere Börsenfrage vom 09.06.2022 oder hier) auf vergangene Kapitalmaßnahmen bezieht und für das Jahr 2024 nicht greife. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt jedoch eine steuerliche Änderung ergeben, dann werde diese selbstverständlich automatisch berücksichtigt. Wir sind zuversichtlich, dass dies, wie in den vergangenen Jahren auch wieder geschieht.
Eine der wichtigsten Kapitalmaßnahmen bei Aktien ist der Split. Ihre Anteile vermehren sich. Sobald bei unseren Empfehlungen ein Aktiensplit bekannt gegeben wird, sehen Sie auf dieser Seite die entsprechenden Daten.
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