Was, wenn die Depotbank pleitegeht?
Frage: Sind meine Aktien eigentlich sicher, wenn die depotführende Bank pleitegeht?
Antwort: Die Aktien im Depot Ihrer Bank gelten rechtlich als sogenanntes Sondervermögen – und auf das hat weder die Bank Zugriff noch ein Insolvenzverwalter. Im Detail bedeutet das: Wertpapiere fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehören weiterhin den Anlegern. Sie sind der Eigentümer der Wertpapiere, die Bank lediglich der Verwahrer. Für den (Extrem-)Fall, dass Ihre Bank tatsächlich pleitegeht, können Sie also Ihre Aktien auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen lassen.
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